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Datum

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Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [001] 1862
  • Datum
    Mittwoch, 01. Januar 1862
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] ſicherten bezahlt haben. - - - ", § 5 (Eigenthum e. im Beſitz durch Verträge der Mitgenoſſenſchaft, in dieſe Geſell ſchaft einzulegen.) Und es ſei verfügt, daß alles Eigenthum, erbliches und bewegliches, ſachliches und perſönliches, das der beſagten Geſellſchaft an dem Datum gehört, an welchem dieſe Acte durchgeht, und ferner alle Handſchriften, Ver fügungen, Pfänder, Hypotheken und Leibrenten-Bewilligungen, Anweiſungen, Uebertragungen, Verträge, Urkunden und [...]
[...] jungen u. ſ. w. von Policen.) Und ſintemal viele Perſonen, welche außerhalb Schottlands ihren Wohnſitz haben, Aktionäre an der Geſellſchaft und Beſitzer von oder Betheiligte an Policen jetzt ſind oder ſpäter ſein möchten; und es mit Unbequemlichkeit verbunden ſein würde, wenn alle Uebertragungen von Aktien und Ceſſionen und Entlaſtungen von Policen nach den geſetzlichen Formen von Schottland ausgeführt werden müßten: ſo ſollen alle Uebertragungen von Aktien der beſagten Geſellſchaft, auch Ceſſionen und Entlaſtüngen von Policen gültig [...]
[...] Ä einem Antheil an dem Nutzen des Unternehmens nicht berechtigt ſein, oder mitzuſtimmen in Bezug auf ſolche ktie, oder irgend ein anderes Recht eines Theilhabers oder Aktionärs # beſitzen oder auszuüben. § 29. (Uebertragungen dürfen nicht ſtattfinden, bis alle Anſprüche bezahlt ſind) Kein Aktionär ſoll berechtigt ſein, irgend eine Aktie zu übertragen, nachdem irgend ein Anſpruch in Bezug auf dieſelbe erhoben iſt, bis er ſolchen Anſpruch bezahlt hat, noch bis er alle zeitigen Anſprüche bezahlt hat, die [...]
[...] Maßregeln oder Verhandlungen veranlaßten oder einführten, Aktionäre oder Direktoren oder reſpektive Ausſchuß mitglieder ſeien, oder daß es die Unterſchrift des Vorſitzenden ſei oder daß er thatſächlich Vorſitzender geweſen, welche alle zuletzt erwähnten Dinge angenommen werden ſollen, bis das Gegentheil erwieſen iſt. - § 72. (Formfehler bei Anſtellung der Direktoren machen die Verhandlungen nicht ungültig.) Alle, von einer Verſammlung der Direktoren, ob ſie das Generaldirektorium oder Lokaldirektorien [...]
[...] Direktoren vollzogen worden, Ä ſein; und die Direktoren, (Schadloshaltung der Direktoren) ob ſie das Generaldirektorium oder Lokaldirektorien bilden, ihre Erben, Vollſtrecker und Verwalter ſollen aus dem Kapital der Ä ſchadlos gehalten werden für alle von ihnen geleiſteten # oder für jede Verbindlichkeit, die in Bezug auf alle von ihnen vollzogenen Handlungen erwächſt, und für alle Verluſte, Koſten und Beſchädi gungen, die in Ausübung der ihnen zugeſtandenen Ermächtigungen erwachſen mögen; und die zeitigen Direk [...]
[...] dieſer Akte einverleibt ſein ſollen und es hierdurch ſind. - Rechnungen.) Und mit Bezug auf die Führung der Rechnungen # verfügt, wie folgt: 76. Die Direktoren ſollen genaue und richtige Rechnung führen über alle Ä welche ſie auf Rechnung der Geſellſchaft Ä oder ausgeben, und über alle Perſonen, die von oder unter ihnen be Ä auch über alle Angelegenheiten und Dinge, für welche ſie Geld eingenommen oder ausgelegt und [...]
[...] weckmäßig erachten, um unvorhergeſehenen Fällen zu begegnen, und nur den Ueberſchuß mögen ſie unter die ktionäre vertheilen. - s § 81. (Keine Dividende ſoll gezahlt werden, bis alle Einzahlungen bezahlt Ä Keine Dividende ſoll auf irgend eine Aktie gº werden, bis alle Einzahlungen, damals ſchuldig auf dieſe oder jede andere Aktie, welche die Perſon beſitzt, der ſolche Dividende gezahlt werden ſoll, bezahlt worden ſi [...]
[...] Aktionäre erlaſſen zu werden, ſollen mit Bezug auf jede Aktie, anf welche Perſonen einen gemeinſchaftlichen An ſpruch haben, an diejenige, der beſagten Perſonen erlaſſen werden, welche zuerſt im Verzeichniß der Aktionäre aufgeführt iſt; undjede, in Ä Weiſe erlaſſene Anzeige ſoll hinreichende Ä e für alle Beſitzer ſolcher Aktie ſein. 89. Ä durch Ä Alle Anzeigen, die Ä dieſer Akte durch Ankündigung zu erlaſſen ſind, ſollen in einer in Aberdeen erſcheinenden Ä angekündigt werden. . . [...]
[...] ſämmtliche Papiere und Schriften, alles Eigenthum und alle Effecten, die in ſeinem Beſitz und ſeiner Gewalt ſind, und Ä auf die Vollziehung dieſer oder der ſpeciellen Acte oder irgend einer incorporírten Acte beziehen, oder der Geſellſchaft gehören, den Directoren oder einer von ihnen zur Ä derſelben ermächtigten Perſon [...]
[...] heiten den Agenten innerhalb ihrer Ä Geſchäftsdiſtrikte übertragen und verliehen werden durch ein von drei Direktoren der Localdirektion eigenhändig vollzogenes und unterſiegeltes Schreiben, welches von dem Sekretait einer ſolchen Lokal-Direktion gegengezeichnet ſein muß und ſollen alle Ernennungen, Revocationen, Bollmachten und Befugniſſe, oder andere Angelegenheiten, die von der General- oder Lokal-Direktion auf Grund eines ſolchen vorbeſagten Schreibens vorgenommen werden dürfen, deßgleichen alle von den Agenten innerhalb des Kreiſes [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf30.12.1830
  • Datum
    Donnerstag, 30. Dezember 1830
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] ne Schuhe aller Art . . . . . . . . . . 9. Kupfer- und Meſſingwaaren. - Keſſel, Pfannen u. dergleichen, auch alle ſonſtige Waaren aus Kupfer und Meſſing, mit Ausſchluß derjenigen Arti kel, welche zu den kurzen Waaren gerechnet werden . [...]
[...] ſtickte, gefärbte, gedruckte, geſtreifte, mit Aus nahme der uit Leinen vermengten . . . . dito 30 – 25 – d. 4d) alle geſtickten . . . . . . . . . . . dito 30 – 25 6. Seidene -Waaren: 408e. 1. a) mit Gold und Silber vermengt . . . . . Br. Pfund-30 25 [...]
[...] gemiſcht und mit Ausnahme der Hutmacherar beit (gefilzter). 456 a) Tucher von Wolle, alle Ganz- und Halbtücher, auch Azoos, Biber, Molton 2c. einſchlüſſig der Enden und Leiſten . . . . . . . . Netto Ctn.30 – 25 [...]
[...] auch Azoos, Biber, Molton 2c. einſchlüſſig der Enden und Leiſten . . . . . . . . Netto Ctn.30 – 25 489 f. b) Tuch- und Wollenwaaren, alle mit andern Stof fen vermengte oder unvermengte . . . . . Netto Ctn.30 – 25 8. Leder und Lederwaaren: [...]
[...] fen vermengte oder unvermengte . . . . . Netto Ctn.30 – 25 8. Leder und Lederwaaren: a) alles Roth- und Weißgerber-Leder, ganz oder nur Lohroth gearbeitete Häute . . . . Br. Etn. 730 12. –b. b) Korduan, Saffian, auch Brüſſeler dann alles [...]
[...] – d. c) Waaren, nicht eigens belegte . . . . . . dk0 5- '5 351 d) Riemenarbeiten . . . . . . . ". . . dit0 0– 12 371 e) Sattlerarbeiten, alle - - - - - - - - dit0 10– 12 170a. 2.f) Wagen zum Stadtdienſte, Chaiſen, Caleſchen neue Stück. 25 – 25 443 g) Täſchnerarbeiten - - - - - Br. Ctn. 15 – 25 [...]
[...] Nr. 1Litt. FiXr. Kr. - 9. Kupfer- und Meſſingwaaren: - 147 d. a) verarbeitetes Kupper, d. h. alle verzinnte und unverzinnte Kupferſchmiedarbeiten . . . . Br. Ctnr. 73012 - 282 e. b) Meſſingwaaren, alle nicht vergoldete und verſilberte dito 730 123 [...]
[...] 183 a. 1. im Großen, mit Ausnahme der Feuerſpritzen dito 5–12 b. 2. im Kleinen, als Gegenſtände des Kramhandels dito 73012 Ausnahme. Ausgenommen ſind alle diejenige Artikel, welche nach dem Preußiſch Heſ ſiſchen Tarif zu den kurzen Waaren ge- [...]
[...] rechnet werden. 10) Geſchmiedetes Eiſen und grobe Eiſenwaaren: 123 c, a) geſchmiedetes, geſtrecktes, mithin alle Schien- und Stab-Knoppen-, Zain-u. Nagelſchmied-Eiſen dito 140 6 Ausnahme. In Rheinbaiern auf der Linie von [...]
[...] Breitenbach bis Expoſitur (Anſagepoſten) St. Ingbert frei. – e. b) alle ſchwarze und weiße Eiſenbleche unverarbeitet . dito 140 6 g- c) Drath von Eiſen . . . . . . . . . . dito 3206 d) Fabrikate, alle gemeine: [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [001] 1872
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1872
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] ſtehende Policen für jedes Jahr feſtgeſtellt, ſoll ein Achtel des Gewinns an die Eigenthümer des Bürgſchafts-Capitals bezahlt werden. Die verbleibenden Sieben Achtel ſollen ein Mal alle drei Jahre mittelſt Dividenden-Scheine an alle Eigenthümer von Policen vertheilt werden, deren Policen wenigſtens ein Jahr vor der Vertheilung gültig und zur Zeit der Vertheilung nicht erloſchen [...]
[...] § 19. Jede in dieſer Geſellſchaft verſicherte Perſon, welche unterläßt, die Prämien Ä zahlen, oder irgendwelche der Geſellſchaft zukommenden pe riodiſchen Zahlungen zu machen, verwirkt dadurch alle Anſprüche, zu welchen ihn ſeine Police berechtigt und alle vorher von ihr gemachten Ä ausgenommen Anſprüche in Folge früher ausgegebener Dividenden-Scheine, [...]
[...] ausgenommen Anſprüche in Folge früher ausgegebener Dividenden-Scheine, welche durch ſolche Verwirkung nicht berührt werden. § 20. Das Directorium mag, zum Beſten der Geſellſchaft, alle Ver ſicherungs-Policen und andere von der Ä eingegangenen Verpflich tungen aufkaufen und mag ebenſowohl durch Aufkauf alle in Folge von er [...]
[...] genügend erſcheinen, erforderlich und müſſen ſolche an die Geſellſchaft zahl bar gemacht oder übertragen werden. § 7. Das Comité für Anſprüche ſoll alle Beweiſe und Doeumente [...]
[...] Geſellſchaft anzuſtellen, abzuſetzen und zu beaufſichtigen, und die Art und den Betrag ihrer Remuneration zu beſtimmen, § 9. Das PÄté hat die Pflicht, alle Rechnungen, ſowie Fºtº Ausgaben der Geſellſchaft wenigſtens zwei Mal jährlich zu prufen. [...]
[...] die Agenturen ausüben und dieſelben zu dieſem Zwecke von Zeit zu Zeit be ſuchen, und Reiſen machen, um dieſelbe zu verbeſſern und neue zu errichten und überhaupt etwaige vom Verwaltungs-Rathe ertheilte Ä alls [...]
[...] zuführen. Pflichten des Secretärs. § 15. Der Secretair hat alle nöthigen und geeigneten Rechnungsbücher zu beſchaffen und dieſelben zu beaufſichtigen; er hat darauf zu ſehen, daß richtige genaue und correcte Caſſa-Bank-Anweiſungs-, Bank-Depoſiten- und [...]
[...] Pflichten des Hilfs-Secretärs. § 16. Alle Pflichten des Secretairs gehen in deſſen Abweſenheit oder im Falle der Verhinderung deſſelben auf den Hilfs-Secretair über; und hat derſelbe außerdem alle ſonſtigen vom Verwaltungsrathe ihm auferlegten [...]
[...] bindlichkeiten der Geſellſchaft durch Verſicherungs-Policen, Renten-Obligatio nen, Verſorgungs-Policen u. ſ. w.. baſirt ſein; ebenſo über die Activa, ob ausſtehend oder im Beſitze der Geſellſchaft. ër hat alle zum Gebrauche der Geſellſchaft erforderlichen Raten-Tabellen anzufertigen (wenn aufgefordert, allen Comités bei ihren Arbeiten Hilfe zu leiſten) und überhaupt alle im [...]
[...] § 19. Alle von der Geſellſchaft empfangenen Gelder ſollen in einer inanz-Comité zu bezeichnenden Banken deponirt werden. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [005] 1862
  • Datum
    Mittwoch, 01. Januar 1862
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] de muß derſelbe auf amtliches Verlangen unweigerlich alle diejenigen Mittheilungen machen, welche ſich auf den Geſchäfts-Betrieb der Geſellſchaft oder auf den der Preußiſchen Geſchäfts niederlaſſung beziehen, auch die zu dieſem Behufe etwa nöthigen Schriftſtücke, Bücher, Rech [...]
[...] niederlaſſung beziehen, auch die zu dieſem Behufe etwa nöthigen Schriftſtücke, Bücher, Rech nungen 2c, zur Einſicht vorlegen. - * "A) Durch den General-Bevollmächtigten und von dem inländiſchen Wohnorte deſſelben aus ſind alle Verträge der Geſellſchaft mit den Inländern abzuſchließen. - 3, S ... [...]
[...] von der Generalverſammlung. Art. 8. Die General-Verſammlung vertritt die Geſämmtheit der Actionaire. Ihre Entſcheidungen ſind für Alle, ſelbſt für die Abweſenden, verpflichtend, - Die General-Verſammlung beſteht aus allen Actionairen, die ſeit drei vollen Monaten Beſitzer von fünf Actien ſind. Die Adminiſtratoren und der Director haben nur in den ihrer Verwaltung fremd [...]
[...] 4, die Vertheilung der etwanigen Dividende zu beſtimmen; „. 5. über Fälle aller Art, welche ihr von dem Verwaltungsrath vorgelegt werden, ſº alsiji enz 6. alle Angelegenheiten der Geſellſchaft zu beurtheilen und zu beſtätigen.“ 1:71:r Kapitel 4. . . . Vom Verwaltungsrathe. – 8. – [...]
[...] IT Ar: 27. Der Director hält ein Regiſter, in welches in der Ordnungsfolge ihrer Daten in den drei #### Empfang, alle Briefe, Ä und Mittheilungen aller Art Ä tragen ſein müſſen, zu denen von Seiten der Regierung, die Aufſicht, welcher die Tontinen-Geſellſchaften unterworfen ſind, Veranlaſſung giebt. .. ; - u. - [...]
[...] *vereinigt. - - - - Sind einmal 500,000 Franken, beiſammen, ſo wird der ganze Gewinn, mit Einbegriff der Ein künfte der 500,000 Franken aus dem Reſerve-Fonds unter alle Actionare vertheilt werden. - Die im vorhergehenden Artikel vorgeſchriebene Vorauserhebung würde in dem Falle von Neuem [...]
[...] drei Monaten von wenigſtens fünf Actien, geworden ſind, ſo ernennen dieſe ſogleich zur General-Berſamin ung, vereinten Actionaire den definitiven Verwaltungsrath, welcher ſofort ſeine Functionen übernimmt und dies alles ſo, wie es in dem obigen Artikel 3. und 4. beſtimmt iſt. Der proviſoriſche Rath legt ihm ſogleich Rechnung über ſeine Verwaltung ab. [...]
[...] Die Einzahlungen in die Geſellſchaften zur Vergrößerung d Kapital können jährlich erfolgen, müſſen unter ſich gleich ſein und werden ſo angeſehen, als wären Ä* nach it Geſellſchaften, die von Jahr zSah ſich gebildet haben, gemacht worden, alle aber in werden. - - - - - - - - - - A.. 2. iº - - - - - - 1 . . . . . . . .? Ä zur Ä ika sº es ### de 3 [...]
[...] ::tſ 3 " . - A.... ..... "“ “ - - -" - . . . . . . §. 1. Ihre Bildung und ihre Wirkungen. : Et: + Art. 16. Die erſte Unterzeichnung beſtimmt für jede Geſellſchaft alle Bedingungen in den Grenzen gegenwärtiger Statuten. Ein Protokoll wird ſofort bei Eröffnung der Geſellſchaft aufgenommen und ein Regiſter zur Aufnahme der ferneren Unterzeichnungen eröffnet. - : [...]
[...] Die anderen Beſtimmungen der Art. 51., 58., 59. und 60. bleiben auf ſie anwendbar. Art. 65. So lange der Aufſichtsrath noch nicht gebildet iſt, iſt der Conservateur ermächtigt, alle nöthigen Akte aufzunehmen, um die Konſtitution der Geſellſchaften zu bilden und feſtzuſetzen, und [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf26.11.1853
  • Datum
    Samstag, 26. November 1853
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] Zehnter Artikel. Alle Aktionaire haben in Gladbach Domizil zu wählen. Diejenigen, die kein beſonderes Domizil gewählt haben, ſollen ſo angeſehen werden, als hätten ſie ihr Domizil auf dem Sekre tariate des Handelsgerichts zu Gladbach. Mehrere Repräſentanten und Rechtsnachfolger eines [...]
[...] ventionalſtrafe ausgenommen. - Zwölfter Artikel. Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Geſellſchaft erfolgen in den Preußiſchen Staats-An zeiger zu Berlin, in die Augsburger Allgemeine, Cölniſche, Elberfelder und Aachener Zeitung. Geht eins dieſer Blätter ein, ſo ſoll die Veröffentlichung in den übrig bleibenden Blättern ſo [...]
[...] erforderlich. Neunzehnter Artikel. Der Verwaltungsrath beräth und verfügt innerhalb der Grenzen des Statuts über alle An gelegenheiten der Geſellſchaft, ſoweit ſolche nicht der Beſchlußnahme der Generalverſammlung aus [...]
[...] Er entſcheidet über die Erwerbung und Veräußerung von Immobilien, über Neubauten, große Reparaturen an den Immobilien, ſowie über Lage, Plan und Umfang der zu errichtenden Eta bliſſements. Er erkennt über alle wichtigen Verträge, welche ſich auf Regulirung der Preiſe und des Abſatzes der Produkte der Geſellſchaft beziehen, ſowie über alle wichtigen Ankäufe von Roh produkten für die Fabrikation oder für den Handel der Geſellſchaft. Er ernennt und entſetzt den [...]
[...] ſellſchaft, welche im Jahresgehalte ſtehen und eine Beſoldung von über dreihundert Thaler jähr lich erhalten. Er beſtimmt die Gehälter der Beamten und die allgemeinen Verwaltungskoſten. Er iſt befugt, alle Beamten der Geſellſchaft wegen Dienſtvergehen, Fahrläſſigkeit, oder aus andern Gründen jederzeit zu entlaſſen. Er erläßt und ändert die ſpeziellen Dienſtinſtruktionen für den Generaldirektor. Er iſt berechtigt, über Alles, was das Intereſſe der Geſellſchaft betrifft, Ver [...]
[...] (NLIN. Ein und zwanzigſter Artikel. Alle Ausfertigungen des Verwaltungsrathes werden von dem Präſidenten, oder von dem Vi zepräſidenten, oder von zwei Mitgliedern Namens des Verwaltungsrathes unterſchrieben. Zwei und zwanzigſter Artikel. [...]
[...] aufzunehmen. Sechs und zwanzigſter Artikel. Der Generaldirektor unterzeichnet die Korreſpondenz, ſowie alle Zahlungsanweiſungen auf den Kaſſirer und alle Quittungen. Er acceptirt, unterſchreibt, endoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits [...]
[...] oder Beſtallung. Sieben und zwanzigſter Artikel. Der Generaldirektor ernennt und entſetzt alle Beamten der Geſellſchaft, deren Ernennung und Entlaſſung nicht dem Verwaltungsrathe vorbehalten iſt. Es iſt befugt, diejenigen Beamten, deren Entlaſſung ihm nicht zuſteht, zu ſuspendiren, und hat über die Entlaſſung derſelben die [...]
[...] drei Vierteln der anweſenden oder vertretenen Stimmen beſchloſſen werden, wenn ihr allgemeiner Inhalt bei der Einberufung angedeutet war. Alle Abänderungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Genehmigung. - [...]
[...] Der Inhaber iſt an der Gladbacher Spinnerei und Weberei für den Betrag von „Zweihundert Tha lern“ betheiligt und hat alle ſtatutenmäßigen Rechte und Pflichten. Dieſer Aktie ſind zehn Dividendenſcheine pro . . . . [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [002] 1863
  • Datum
    Donnerstag, 01. Januar 1863
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] eine beſſere Leitung der Geſchäfte anſtreben, zu verändern, zu verbeſſern oder ganz außer Acht zu Ä. Ingleichem iſt die General-Verſammlung befugt, irgend welche der beſtehenden Geſetze und Verordnungen zu widerrufen und für null und nichtig zu erklären. Andererſeits kann ſie jedoch auch dergleichen Reglements und Beſtimmungen annehmen und beſtätigen. Alle neuen Ge ſetze und Verordnungen, ſo wie alle Beſtimmungen, welche ſich auf die Befugniß zum Widerrufe derſelben beziehen, ſind in einem von Zeit zu Zeit zur Richtſchnur der Theilnehmer herauszugebenden Supplemente dieſer Statuten aufzunehmen. Aber auch wenn [...]
[...] nicht durch den Wortlaut der Beſtimmungen für letztere Ä wird, geleitet. - § 37. Die Directoren haben (ohne die General-Verſammlungen zu beeinträchtigen und dieſen unterworfen) die vollſtän dige Leitung der Geſchäfte und Angelegenheiten der Geſellſchaft. Sie haben gleichzeitig alle baaren Capitalien, Fonds, Beſitzungen und alles Eigenthum der Geſellſchaft gewiſſermaßen in Verwahrung und darüber, ſowie über die Einkünfte der Geſellſchaft, die ausſchließliche Controlle, ſo wie es ihnen freiſteht, die baaren Gelder nach ihrem Ermeſſen zu verwalten und zu verwenden und [...]
[...] laut dem in den Büchern und Acten deſſelben vermerkten Beſchluſſe, den Secretair autoriſirt hat) haben die Befugniß, Policen zu zeichnen und zu vollziehen, Schäden zu ordnen-und zu bezahlen, Wechſel zu ziehen und zu endoſſiren, Quittungen und andere kauf männiſchen Papiere, # wie endlich alle Bankanweiſungen und Aſſignationen zur Bezahlung von Geldern ins Namen und für Rechnung der Geſellſchaft auszuſtellen. Alle Policen, Contracte, Rechnungen, Noten oder ſonſtige Werthpapiere, welche nicht in dieſer Art ge zeichnet und ausgeſtellt oder endoiſirt und acceptirt ſind, haben für die Geſellſchaft keine Verbindlichkeit. Es ſteht den Directoren [...]
[...] welche ſie mit Stellen und Aufträgen betraut haben, für die gehörige und pflichtgetreue Erfüllung ihrer Obliegenheiten eine Caution oder Sicherſtellung verlangen. Die Bank of Liverpool wird biermit als die erſte und gegenwärtige Bank der Geſellſchaft erwählt. §. 55. Alle Verſicherungen, welche die Geſellſchaft übernimmt, ſo wie alle anderen Geſchäfte derſelben, ſollen in ſolchen Terminen, zu ſolchen Bedingungen, an ſolchem Platze, zu ſolcher Zeit und in ſolcher Art und Weiſe unsgeführt werden, wie es das Collegium der Directoren zur Zeit für gut befindet. Auch iſt es gänzlich dem Ermeſſen dieſes Collegiums überlaſſen, Aſſu [...]
[...] erſatz feſtgeſtellt iſt, oder gemäß irgend eines andern zu dieſem Zwecke zur Zeit von ihnen beliebten Verfahrens, – zu ordnen, §. 58. Die Directoren haben zu Ä daß in Liverpool und andern Orten, wo ſich Comtoire der Geſellſchaft befinden, alle nothwendigen und erforderlichen Handlungsbücher eingerichtet und geführt werden. In dieſe Bücher müſſen alle Riſikos, verliehenen Gelder, Einnahmen, Ausgaben, Transactionen und Vorfälle der Geſellſchaft gewiſſenhaft und rein und deutlich eingetragen werden; ingleichem alle Schadenerſätze, Verluſte und ſich ergebende Gewinne – Ebenſo muß ein Verzeichniß [...]
[...] Riſikos, verliehenen Gelder, Einnahmen, Ausgaben, Transactionen und Vorfälle der Geſellſchaft gewiſſenhaft und rein und deutlich eingetragen werden; ingleichem alle Schadenerſätze, Verluſte und ſich ergebende Gewinne – Ebenſo muß ein Verzeichniß der Hypotheken u. ſ. w. und ein Nachweis über alle Operationen, welche mit dem Capitale der Geſellſchaft unternommen werden, geführt werden. Ueber das Lebens-Verſicherungs-Geſchäft ſteht es den Directoren frei, ſeparat Buch zu führen. §. 59. Das Collegium der Directoren hat zu veranlaſſen, daß alle eingehenden Gelder, oder alle Capital-Einzahlungen, [...]
[...] Geſchäfte der Geſellſchaft fortzuführen. In dieſem Falle müſſen ſolche Theilnehmer ſich zur Stelle ſchriftlich bereit erklären, die Actien der in der Verſammlung gegenwärtigen, anders geſinnten Theilnehmer zum Tageswerthe anzukaufen und die früheren In haber derſelben für alle beſtehenden Verbindlichkeiten und alle künftigen Verluſte der Ä ſchadlos zu halten. Der Werth der Actien und die Art und Weiſe der Schadloshaltung wird im Falle einer Meinungsverſchiedenheit durch den Ausſpruch eines Schiedsgerichtes, wie oben bemerkt, feſtgeſtellt. Iſt ein ſolches Verfahren beſchloſſen, wird die Auflöſung der Geſellſchaft für [...]
[...] Capitalien der Geſellſchaft vorgeſchrieben iſt. Die ſo untergebrachten Gelder und die dafür haftenden Sicherheiten, ſowie die Zu ſchüſſe an jährlichen Revenilen, ſollen von Zeit zu Zeit durch die Directoren an diejenigen Perſonen ausgezahlt und übertragen werden, welche ihre Anſprüche daran geltend machen und nachweiſen. Alle Streitigkeiten in Bezug auf dergleichen Anſprüche wer den durch Schiedsrichter in der für die derartige Regulirung von Differenzen feſtgeſetzten Weiſe geordnet. Wenn ſolche An ſprüche an alle oder einzelne Capitalien oder Hypotheken der Geſellſchaft nicht innerhalb ſechs Jahren nach Auflöſung derſelben [...]
[...] weislich vorhandenen Theilnehmer, unter welche der Reſt des Capitals, gemäß den vorſtehend feſtgeſtellten Bedingungen, entweder vertheilt werden ſoll, oder bereits vertheilt worden iſt. Der Ablauf des erwähnten Termines von 6 Jahren ſchützt gegen jede und alle Anſprüche, welche etwa von Perſonen, gleichviel, ob ſie geſetzlich von dieſen Anſprüchen ausgeſchloſſen ſind, oder nicht, nach träglich an die Geſellſchaft gemacht werden ſollten. § 100. Das Collegium der Directoren ſoll, wenn es für nöthig erachtet wird, gegenwärtige Urkunde, ſo wie alle [...]
[...] 2. Es wird für nothwendig erachtet, fernere Beſtimmungen in Bezug auf die Vergrößerung oder Erhaltung des Reſerve-Ueberſchuß Fonds zu treffen, "damit derſelbe ſtets der zunehmenden Bedeutung und den erweiterten Operationen der Geſel, ſchaft entſpricht. Zu dieſen Zwecke wird hiermit angeordnet und beſtimmt, daß alle Prämien der Actien, die zu dem Stamm [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [001] 1864
  • Datum
    Freitag, 01. Januar 1864
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] Brand zur Folge gehabt haben. Von den zu verſichernden Gegenſtänden ſind ausgenommen Pulverfabriken und Pulvermagazine ſowie alle mehr oder minder gefährlichen Effekten oder Gegenſtände nach einem durch die Kommiſſarien ſpäter abzufaſſenden Reglement. [...]
[...] laufenden Riſiken rückverſichern zu laſſen. Art. 9. Die Direktoren ſind unter Beobachtung der Be ſtimmungen der Statuten befugt, alle Handlungen Namens der Geſellſchaft zu verrichten, ſie ſowohl in gerichtlichen als außergerichtlichen Angelegenheiten zu vertreten, mit dem Rechte [...]
[...] der Geſellſchaft zu verrichten, ſie ſowohl in gerichtlichen als außergerichtlichen Angelegenheiten zu vertreten, mit dem Rechte in Bezug auf alle Sachen Verträge zu ſchließen zu trans iairen und zu compromittiren, hypothekariſche und andere Einſchreibungen und Obligationen zu nehmen und in die [...]
[...] Einſchreibungen und Obligationen zu nehmen und in die Löſchung resp. Aufhebung derſelben zu willigen. - Art. 10. Die Direktoren ſchließen alle Verſicherungen unbeſchadet der Beſtimmungen, welche in Anſehung der Agenten feſtgeſetzt ſind. [...]
[...] zum Vortheil der Direktoren zu verwenden. Art. 13. Die Zeichnung von mindeſtens zwei der Direk toren wird erfordert für alle Anweiſungen und Quittungen über verdiente Prämien und andere der Geſellſchaft zu kommende Gelder, für alle Wechſel-Aagelegenbeiten, ſowie [...]
[...] über verdiente Prämien und andere der Geſellſchaft zu kommende Gelder, für alle Wechſel-Aagelegenbeiten, ſowie für alle ferneren Urkunden, aus welchen Verbindlichkeiten für die Geſellſchaft hergeleitet werden können. Art. 14. Die Direktoren ſind verpflichtet, ſo viel als [...]
[...] Dieſe Belegung geſchieht vorzugsweiſe durch Ausleihen oder Prolongaticnen der Diskontirunaeu vou Wechſeln mit mindeſtens drei foiden Unterſchriften, alle anderen dem Zwecke der Geſellſchaft frenden Geſchäfte ſind ausdrücklich verboten. Art. 15. Die Fonds und anderes Gienthum der Geſell [...]
[...] aus den Kommiſſarien einen Vorſitzenden, welcher ihre ge meinſchaftlichen Verſammlungen zu leiten hat, und aus den Direktoren einen Sekretair, welcher verpflichtet iſt, alle ver handelten Punkte gehörig zu Protokoll zu nehmen. Bei Verbinderung des Vorſitzenden tritt der an Jahren [...]
[...] in den Circular-Briefen angegeben, die Berathung und Be ſchlußfaſſung über andere Punkte iſt jedoch nicht ausgeſchloſſen. Art. 25. Alle General Verſammlungen werden abgehalten unter Leitung des in Artikel 22 genannten Vorſitzenden oder bei deſſen Verhinderung durch einen der übrigen Kommiſſarien. [...]
[...] Schiedsrichter ſollen in allen Streitigkeiten, welche ihrem Urtheil unterworfen werden, entſcheiden. Art. 30. Die gegenwärtigen, ſowie alle ferneren Ab änderungen dieſer Statuten unterliegen der Königlichn Ge nehmigung. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [002] 1864
  • Datum
    Freitag, 01. Januar 1864
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] «The Royal Insurance Company - creditirt zu werden, oder wenn die derzeitigen Banquiers der Geſellſchaft verweigern, ein Conto unter einem ſo allgemeinen Namen zu eröffnen, dann auf Rechnung von drei oder mehr derzeitigen Directoren der Geſellſchaft; ferner ſoll das Directorium alle Erchequer oder andere Staatspapiere, India Bonds und alle andern verkäuflichen, geldwerthen Sicherheiten, die derzeitiges Eigenthum der Geſellſchaft ſind, bei den Banquiers der Geſellſchaft für gleiche Rechnung aufbewahren laſſen, oder an einem andern ſichern Orte; und es ſoll alle Antheile der Geſellſchaft an irgend welchen Staatspapieren, an Stock der Bank von England, [...]
[...] andern ſichern Orte; und es ſoll alle Antheile der Geſellſchaft an irgend welchen Staatspapieren, an Stock der Bank von England, ſowie Actien der Oſtindiſchen oder der Südſee-Compagnie, oder in irgend einer andern öffentlichen Geſellſchaft auf den Namen der Geſellſchaft eintragen laſſen, oder auf den Namen des Curators oder der Curatoren der Geſellſchaft; und alles andere Eigenthum und Sicherheiten der Geſellſchaft, beſonders alles Realgut, Hypotheken und andere Privatſicherheiten ſollen auf den Namen der Geſell ſchaft lauten, oder derjenigen Perſon oder Perſonen, die das Directorium von Zeit zu Zeit und für jeden einzelnen Fall für paſſend [...]
[...] Anwartſchaftliche Vergütigungen können wieder abgezogen werden. § 61. Alle aus dem Gewinne des genannten Lebensverſicherungsfonds auf irgend eine Police oder Policen als Gratificationen vertheilte Summen, die in Form anwartſchaftlicher Vergütigungen durch andere Summen erſetzt werden, wie oben angeführt, ſollen in den Lebensverſicherungsfonds zurückfließen, wenn das Directorium ſolches für gut findet. [...]
[...] § 69. Das Directorium ſoll jede von ihm erklärte Dividende oder Gratification und alle zahlbar gewordenen Zinſen im Haupt bäreau der Geſellſchaft oder an einem andern von ihm anzugebenden Orte auszahlen laſſen, und ſoll den Actionairen von der für die Zahlung beſtimmten Zeit und dem Orte durch Bekanntmachung oder Circular Anzeige machen laſſen. [...]
[...] die ſo angelegten Gelder und die Sicherheiten, auf welche ſelbige angelegt wurden, und die Anhäufungen des jährlichen Einfommens von demſelben, ſollen von Zeit zu Zeit vom Directorium ausbezahlt und auf die Perſon übertragen werden, welche dieſelben reclamirt und ſich dazu berechtigt erweiſt, und alle Streitigkeiten in Betreff Anſpruchs darauf, ſollen durch ein Schiedsgericht in weiter unten angegebener Weiſe entſchieden werden. Wenn aber ein Anrecht auf alle oder irgend einen Theil dieſer Gelder oder Geldanlagen innerhalb ſechs Jahren von der Auflöſung der Geſellſchaft nicht begründet iſt, ſo ſollen die Gelder und Geldanlagen, auf die kein [...]
[...] ordnungen zu erlaſſen, vorausgeſetzt, daß dieſelben mit den Beſtimmungen in genannter Parlaments-Acte einig gehen und mit den derzeitig beſtehenden Geſetzen der Geſellſchaft nicht unverträglich ſind und denſelben nicht widerſtreiten; endlich iſt es befugt, zu jeder Zeit alle ſo gemachten Statuten und Regulative oder einen Theil derſelben abzuändern oder zu widerrufen. [...]
[...] dem Scheine der in gegenwärtiger Urkunde enthaltenen Beſtimmungen vollbracht, ausgeführt oder zugelaſſen werden, von den Per ſonen, welche derzeitig als Directoren, Reviſoren, Curatoren oder andere Beamte der Geſellſchaft handeln, ſollen in jeder Hinſicht gül tig bindend und entſcheidend für die Geſellſchaft, für alle deren Actionaire und für alle Perſonen ſein, die unter ihnen ein Recht be anſpruchen und für ſämmtliche andere Perſonen, als wenn die Perſon oder Perſonen, welche wie oben geſagt, handeln, de jure die Directoren, Curatoren, oder andere Beamte der Geſellſchaft geweſen wären; und die Geſellſchaft ſoll eine unter den Beſtimmungen [...]
[...] § 118. Die Actionaire oder deren geſetzliche Stellvertreter ſind berechtigt, durch gebührend geſtempelte Documente alle ihre Actien oder irgend welche derſelben zu verkaufen und zu übertragen, jedoch mit Unterwerfung unter die Genehmigung eines Directe riums oder Ausſchuſſes des Directoriums, welche Genehmigung durch Indoſſirung des Uebertragungsdocumentes vom Secretair oder [...]
[...] incluſive betrug die Zunahme des Feuer Verſicherung - Reſervefonds . . . . . . . e 107,345. 8 5 = Thlr. 715,636. 5 - Am 1. Januar 1852 beliefen ſich alle angeſammelten Fonds zu ſammen auf . . . . . . . . . . . . . . . L 372,679. 7 s. 7 d. Ab: eingezahltes Capital und Lebens- Ver [...]
[...] Feuer-Reſervefonds exc. des Grund-Capitals e 65,741. 7 s. 6 d = Thlr. 438,275. 25 - Am 31. December 1861 betrugen alle angeſammelten Fonds zu [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf06.08.1857
  • Datum
    Donnerstag, 06. August 1857
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] kaufen und zu verkaufen, und alle diejenigen Manipulationen mit den gewonnenen Stoffen Ä Ä Ä at dem Ä Ä Ä wird. ewonnen ºtonen T i t e l II. - [...]
[...] es auch ſei, zu Zahlungen nicht verpflichtet, den einzigen Fall der im Artikel 7. vorgeſehene Konventionalſtrafe ausgenommen. Artikel 12. Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Geſellſchaft erfolgen in dem Kreisblatte von Gladbach, dem Intelligenzblatte von Rhehdt, dem Verkündiger von Vierſen und in der Kölniſchen Zeitung. [...]
[...] Zur Faſſung eines gültigen Beſchluſſes iſt die Anweſenheit von wenigſtens ſechs Mitgliedern erforderlich. Artikel 19. Der Verwaltungsrath beſchließt innerhalb der Grenzen des Status über alle Angelegenheiten der Geſellſchaft, ſoweit ſolche nicht der Beſchlußnahme der Generalverſammlung ausdrücklich vorbehalten ſind. [...]
[...] Er beſtimmt über die Anlegung der disponiblen Fonds; er ſetzt den Tarif für die Leiſtungen der Anſtalt feſt; er beſtimmt die Höhe der zu bewilligenden oder in Anſpruch zu nehmenden Kredite; er erkennt über alle Verträge, welche ſich auf Regulirung der Preiſe und des Abſatzes der Produkte der Geſellſchaft beziehen, ſowie über alle Ankäufe von Rohprodukten für die Fabrikation oder für den Handel der Geſellſchaft, inſofern der Gegenſtand des Ein- oder Verkaufs über den Betrag [...]
[...] anzugeben. Er ernennt und entſetzt nach Maaßgabe des Dienſtvertrages den Direktor, ſowie in der Regel, auf den Vorſchlag des Direktors, alle übrigen Beamten der Geſellſchaft, welche in Jahres gehalt ſtehen und eine Beſoldung von über dreihundert Thaler jährlich erhalten. Er beſtimmt die Gehälter der Beamten und die allgemeinen Verwaltungskoſten. Er iſt befugt, alle Beamten [...]
[...] -,Artikel 21. Alle Ausfertigungen des Verwaltungsrathes werden von dem Präſidenten, oder von dem Vizepräſidenten, oder von zwei Mitgliedern Namens des Verwaltungsrathes unterſchrieben. Artikel 22. Der Verwaltungsrath wird nicht beſoldet; er bezieht jedoch außer dem Erſatze [...]
[...] Beſoldung, Entſchädigung, Gratifikationen oder andere Vortheile für die Zukunft von ſelbſt erlöſchen. Dies iſt in den Dienſtvertrag mit aufzunehmen. Artikel 24. Der Direktor unterzeichnet die Korreſpondenz, ſowie alle Zahlungsanweiſungen auf den Kaſſirer und alle Quittungen. Er acceptirt, unterſchreibt, indoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits ge [...]
[...] Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits ge troffenen Einrichtungen oder gefaßten Beſchlüſſe oder abgeſchloſſenen Verträge zu betrachten ſind; doch müſſen alle Unterſchriften des Direktors von einem der Mitglieder des Verwaltungsrathes oder in Behinderungsfällen von einem Beamten der Geſellſchaft, den der Verwaltungsrath delegirt, kontraſignirt werden. [...]
[...] zu denſelben Namens der Kontrahenten anzunehmen, welche die Staatsregierung vorſchreiben oder empfehlen wird. Dieſe Abänderungen ſollen für ſämmtliche Kontrahenten, für alle in Gemäßheit des Artikels 1. dieſes Statuts beitretenden Aktionaire ebenſo rechtsverbindlich ſein, als wenn ſie wörtlich in dem gegenwärtigen Statute aufgenommen wären. [...]
[...] betheiligt und hat alle ſtatutenmäßigen Rechte und Pflichten. Dieſer Aktie ſind zehn Dividendenſcheine pro [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf15.08.1868
  • Datum
    Samstag, 15. August 1868
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] tz. 6. Wegen Reinigung und Räumung des Niersstroms von Kraut und sonstigen Unrath soll folgende Ordnung gehalten werden: »>) Alle auf dem Niers-Fluß bestehende Müller sollen vom l. April bis [...]
[...] den letzten Ottobris jeden Samstags Abends wenig stens vor Mitternacht alle Schütz» und Schleusen bretter ziehen, das Wasser bis Sonntag Nachmittags 4 Uhr laufen lassen, und erwehnte Bretter mcht «Her [...]
[...] stehendes Reglement emaniren zu lassen, befehlen und verordnen daher in Gnaden: 1. Daß alle vorhin gewesene, sowohl Haupt- als Zug- und kleine Graben, welche sich entweder versandet, verschlemmet oder zugewachsen finden, so [...]
[...] «. Sollen alle schädlichen Bäume, Hecken und Sträuche von denen Ufern der Bäche und Beecke, als z. E. die kleine Niers, Nette und Fleuth, oder wie [...]
[...] Contravention thut. 15. Gleichwie Wir nun schließlich nochmahls verordnen, daß alle Grabensachen nach dieser Ord nung stricte ausgeführet und abgemachet werden sollen, so. verbieten Wir auch auf das Nachdrücklichste alle [...]
[...] Daß alle vorhin gewesene, sowohl Haubt als Zug- und kleine Graben, welche sich entweder verlandet, verschlammet oder zugewachsen finden, vsr [...]
[...] Rheinländisch Breite, wohl aber mehr haben sollen, die Tiefe hingegen nach Proportwn der Höhe des Terrains dergestalt genommen werden muß, daß alles dadurch abzuführende Wasser einen ganz ungehin derten Abfluß haben kan; desgleichen müssen alle [...]
[...] oder zur wetteren Verfügung anhero berichten, und genau dahin sehen, auch durch die Crevß-Schreiber und Ausreuter darauf vigiliren lassen, daß alles, was vorqeschriebenermaßen verordnet worden, zur Wirk lichkeit gebracht werde. [...]
[...] §. 112. Es sollen alle schädliche Bäume, Hecken und Sträuche, von denen Ufern oder Wasserleitungen und Zug-Graben abgeräumet, besonders aber gar [...]
[...] 13. Die Beamten müssen in jedem Kirchspiel die Baurrichter, obsonst dazu am tauglichsten befin denden Personen anordnen, welche wenigstens alle viertel Jahr alles besichtigen und Sorge /tragen müssen, daß die vorgeschriebene Ausräumung geschehe, [...]